Fortsetzung des Studiums an einer Hochschule
Aufbauend auf den öffentlich-rechtlichen Abschluss der Höheren Berufsbildung (Fortbildungsabschluss) können Absolventen, in verkürzter Studienzeit ein Hochschulabschluss erwerben. Erbrachte Prüfungsleistungen können sich Absolventen anrechnen lassen. Sie haben somit die Möglichkeit Ihre Studienzeit zu verkürzen. Neben dem verkürzten Lernaufwand, reduziert sich, bei zahlungspflichtigen Studiengängen, auch die Zahlungsverpflichtung (Studiengebühren). Die Anrechnungsmöglichkeiten werden von den Hochschulen festgelegt und sind somit auch unterschiedlich ausgestaltet. Je nach Fortbildungsabschluss und gewähltem Studiengang können die Hochschulen pauschal verschiedene Module mit den entsprechenden Credits auf Ihr Studium anrechnen lassen. Die Datenbank DAbeKom (www.dabekom.de) liefert eine schnelle Übersicht, in welchen Studiengängen, bundesweit, Leistungen aus bestimmten Aus- oder Fortbildungen oder beruflicher Praxis anerkannt werden können.
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